Entlaufener Hund, was tun ?
Wenn ein Hund ausbüxt, ob von zuhause oder beim Gassi gehen, BITTE Ruhe bewahren. Kontaktieren sie unseren Verrein, Manuela Guggenbühl 076 331 00 74. Wir werden euch unterstützen mit Tipps, können, wenn ihr das wünscht, auf der Schweizerischen Tiermeldezentrale ein Inserat schalten und notfalls animal-rescue zu Hilfe holen.
Sobald der Hund wieder zuhause ist, bitte ebenfalls kontaktieren, damit wir Inserate löschen und allfällige Hilfe abbestellen können.
Hunde, die einreisen dürfen…
Unsere Hunde sind gechipt, geimpft, entwurmt und auf Mittelmeer-Krankheiten geprüft.
Nur wenn alles i.O. ist, dürfen sie reisen.
Zoll und Registrierung
In der Schweiz werden die Hunde erst verzollt.
Danach geht es weiter zum Tierarzt, wo alle Hunde registriert werden.
Erst dann dürfen sie weiter auf Pflegestellen und zu Adoptanten ins neue Zuhause.
Die Einfuhr von kupierten Hunden ist verboten!
Es gibt aber auch Hunde, die von Geburt an eine kurze Rute haben.
Sie dürfen einreisen, wenn diverse Formulare, Röntgenbilder und die
Bestätigungen vom Tierarzt an das zuständige Amt in der Schweiz eingereicht werden.
Dieses bewilligt dann die Einreise dieser Hunde in die Schweiz.
Adoption eines Listenhundes
Bitte informiert euch vor einer Adoption beim zuständigen Veterinäramt eures Wohnortes, ob ihr einen Listenhund halten dürft und was dafür benötigt wird. Sobald alle nötigen Papiere vorliegen, dürft ihr bei uns auch einen Listenhund adoptieren.
Unser Verein darf diese Hunde aber nicht selber halten, da keine unserer Pflegestellen eine Bewilligung dafür hat. Falls es mit dem Zusammenleben nicht klappen sollte, dürfen wir diese Hunde nicht zurücknehmen.
